42. Bundes-Immisionsschutzverordnung (BImSchV)

Wir prüfen und dokumentieren nach 42. BImSchV Kühlkreisläufe unser Kunden und helfen Ihnen Ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen.
Die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider ist eine Rechtsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Sie regelt den Betrieb von Kühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, die Wasser verwenden und dieses in Kontakt mit der Umgebungsluft bringen
Seit dem 19. August 2017 ist die 42. Bundes-Immisionsschutzverordnung in Kraft getreten. Im Vorlauf zu dieser Verordnung existierten seit Januar 2015 bzw. Juli 2014 bereits die

  • VDI-Richtlinie 2047-Blatt 2 „Rückkühlwerke; Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)
  • VDI-Richtlinie VDI 3679 Blatt 1 „Nassabscheider – Grundlagen, Abgasreinigung von partikelförmigen Stoffen

Umsetzung und Dokumentation ist Pflicht:

Jetzt handelt es sich bei der 42. BImSchV um eine gesetzliche Verordnung und nicht mehr um eine Richtlinie. Das bedeutet, die Verordnung muss gemäß den Anforderungen umgesetzt und dokumentiert werden.

Grundsätzlich geht es um den verbesserten Schutz vor Legionellen-Ausbrüchen durch eine bessere Kontrolle von 
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen, Nassabscheidern. Zu diesen gehören auch Lackieranlagen, die über eine 
Nassauswaschung verfügen.  

Sie haben Fragen zur 42. Bundes-Immisionsschutzverordnung, zu Ihren neuen gesetzlichen Pflichten und was Sie jetzt zwingend tun müssen?

Wir beraten Sie gerne.